Hafte ich für die illegale Nutzung meines WLAN Anschlusses durch unberechtigte Dritte?
Die Rechtslage in Situationen, in denen ungesicherte WLAN Verbindungen für illegale Aktivitäten, etwa das downloaden Urheberrechtlich geschützten Materials, genutzt wurden, war lange unklar. Während im Falle einer ungesetzlichen Nutzung durch bekannte Dritte (etwa der Nutzung des WLAN Anschlusses der Eltern durch deren Kinder), in Regelfall die Sorgfaltspflicht als verletzt galt, wenn der Anschluss nicht ausreichend gesichert war, standen sich für Fälle des illegalen Zugriffes durch unbekannte Dritte mehrere widersprüchliche Urteile gegenüber.
Seit dem 12.Mai.2010 liegt allerdings ein verbindliches Urteil des Bundesgerichtshofs vor. Demnach hat der Anschlusseigner die gesetzliche Pflicht, einen WLAN Zugang ausreichend gegen den Zugriff Dritter zu sichern. Ausreichend heißt hierbei: eine Verschlüsselung mit handelsüblichen Verschlüsselungsmechanismen muss gewährleistet sein.
Allerdings können Privatpersonen im Falle einer selbstverschuldeten Fremdnutzung des WLAN Anschlusses zu illegalen Zwecken zwar auf Unterlassung, nicht jedoch auf Ersatz des entstandenen Schadens verklagt werden.
