Gericht: Wohl kein Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1N
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22122011
© amazon.deIn der deutschen Patentrechts-Auseinandersetzung um das Samsung-Tablet Galaxy Tab 10.1N droht Apple vor dem Düsseldorfer Landgericht eine Niederlage. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichtes liegen bei dem Gerät keine Gründe vor, ein Verkaufsverbot wegen "Geschmacksmuster"-Verletzungen des iPad auszusprechen.
Samsung hatte das gegenüber dem Samsung Galaxy Tab 10.1 in seinem Design leicht modifizierte Tablet im Herbst 2011 auf den deutschen Markt gebracht, um eine Einstweilige Verfügung des Landgerichtes Düsseldorf gegen den Verkauf des Originals zu umgehen. Apple klagte daraufhin auch gegen das überarbeitete Gerät wegen angeblicher Design-Plagiate des iPad.
Galaxy Tab 10.1N - eigenständiges Tablet ohne iPad-Referenz
Richterin Johanna Brückner-Hoffmann erklärte bei der heutigen Verhandlung, dass nach erster Einschätzung das Galaxy Tab 10.1N nicht unter das patentrechtlich geschützte Apple-"Geschmacksmuster" falle. Samsung habe im Gegenteil bei dem Nachfolge-Gerät entscheidende juristische Bedenken aus dem Galaxy Tab 10.1-Urteil aufgegriffen und bei den vorgenommenen Veränderungen umgesetzt.
Der breitere Display-Rahmen, die deutlich herausgearbeiteten Lautsprecher-Öffnungen auf der Vorderseite sowie das größere Samsung-Logo auf dem Gerät fielen nach Auffassung der Richterin so stark ins Auge, dass beim Galaxy Tab 10.1N der Design-Schutz des iPad nicht mehr relevant sei. Auch von den Kaliforniern angemeldete wettbewerbsrechtliche Bedenken ließ das Gericht nicht gelten - schon durch die Markenbekanntheit von Apple und Samsung bestünde keine Gefahr, dass die Konsumenten die beiden Produkte verwechseln würden. Außerdem versuche Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1N nicht, den Eindruck eines Apple-Produktes zu erwecken.
Apple kämpft für endgültigen Verkaufsstopp
Bereits am vergangenen Dienstag ging vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht die juristische Auseinandersetzung um das ursprüngliche Gerät - also das Samsung Galaxy Tab 10.1 - in die nächste Runde. Apple versucht in diesem Verfahren, das vom Landgericht Düsseldorf verhängte Verkaufsverbot des Tablets durch die deutsche Samsung-Niederlassung auch auf die südkoreanische Konzern-Mutter auszudehnen. Nur auf diese Weise könnte Apple den Verkauf des Tablets in Deutschland tatsächlich stoppen und damit möglicherweise auch einen europäischen Präzedenzfall schaffen.
Derzeit umgehen die Händler das Verbot durch den Import der Geräte aus anderen europäischen Ländern. Beobachter berichteten, dass die drei zuständigen Richter sich sehr ausführlich mit dem Design verschiedener Tablets und den Details der Plagiats-Vorwürfe Apples beschäftigten. Eine endgültige Entscheidung fällt am 31. Januar 2012.
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