Patente: ITC spricht Motorola frei - neue Klage von Apple gegen Samsung?
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16012012
© touch-this.deApple bleibt mit seinen Patentklagen gegen andere Hersteller auch weiterhin wenig erfolgreich. Das Unternehmen hatte in den USA ein Einfuhrverbot für Motorola-Smartphones gefordert, das nun von der US-amerikanischen Handelskommission gestoppt wurde. Die Niederlage dürfte Apple besonders schmerzen, da eines der beanstandeten Patente zu den erfolgversprechendsten Mitteln des Unternehmens gegen andere Hersteller galt.
Bei der Entscheidung handelt es sich allerdings um eine vorläufige. Damit die im Herbst eingereichte Klage tatsächlich keine Gefahr mehr für Motorola darstellt, muss das Urteil zunächst noch von einer Kommission bestätigt werden. Bis dahin bleibt ein Importverbot für die Geräte des Mobilfunkpioniers zwar unwahrscheinlich, aber zumindest denkbar.
Patentstreit bleibt aktuell
Die seit Monaten tobenden Patentstreitigkeiten sind damit ebenfalls noch nicht ausgestanden, obwohl Apple diese Niederlage besonders schmerzen dürfte. Der Hersteller des iPad hatte unter anderem ein Patent für die Funktionsweise von Touchscreens ins Feld geführt.
Als einer der ersten Hersteller, der ein an mehreren Stellen berührungsempfindliches Display in seinen Geräten verwendete, war dieses Schutzrecht besonders wertvoll, da die gleiche Technik heute in nahezu allen Smartphones und Tablets verwendet wird. Apple hatte sich dementsprechend auch in anderen Klagen auf das Patent berufen, das dank der ITC-Entscheidung nun weit weniger wertvoll erscheint.
Samsung erneut von Klage bedroht
Gleichzeitig ziehen neue Wolken am Himmel von Samsung auf. Die Koreaner gehören zu den größten Konkurrenten von Apple und könnten erneut das Ziel einer Klage werden. Das Galaxy Tab 10.1, das bereits seit Monaten Gerichte rund um den Globus beschäftigt, soll künftig auch in Weiß vertrieben werden.
Insiderberichten zufolge könnte das neue Streitigkeiten hervorrufen, da Apple darin eine Verletzung von Geschmacksmustern ausmachen könnte. Mit dieser Argumentation hatte man Samsung gezwungen, eine für den Markt überarbeitete Version des Tablets vorzustellen. Richter des Düsseldorfer Landgerichts hatten zuvor entschieden, dass das ursprüngliche Gerät einem solchen "Design-Patent" zu ähnlich sehe.
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